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   OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 2888/00   

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https://dejure.org/2000,15458
OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 2888/00 (https://dejure.org/2000,15458)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2000 - 1 M 2888/00 (https://dejure.org/2000,15458)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2000 - 1 M 2888/00 (https://dejure.org/2000,15458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis - Kontingentflüchtling

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs 1 Nr 4 AuslG; § 2b HumHiG
    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Kontingentflüchtling; Widerruf

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    HumHAG § 1; HumHAG § 2 b; AuslG § 43 Abs. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 4; VwGO § 146 Abs. 5 S. 3
    D (A), Albaner, Botschaftsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, Aufenthaltserlaubnis, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Widerruf, Sofortvollzug, Ermessen, Integration, Erwerbstätigkeit, Straftaten, Sozialhilfebezug, Vertrauensschutz, Vorläufiger Rechtsschutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 2888/00
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urt. v. 20.4.1999 - 9 C 29.98 -, BayVBl. 1999, 735 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 18) ist zu entnehmen, dass das Bundesamt abschließend auch über Fragen zu entscheiden hat, die sich im Zusammenhang mit § 53 AuslG stellen.
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 2888/00
    Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62) wird verschiedentlich (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 22.6.1998 - 1 BB 129/98 -, JURIS m.w.N.) folgendes entnommen: Wird einem Ausländer eine bereits erteilte (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung verkürzt, kann sich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Aufforderung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht allein schon aus der offensichtlichen Begründetheit des Bescheides ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 13 S 2408/95

    Widerruf einer Asylberechtigung und der darauf beruhenden Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 2888/00
    Zu berücksichtigen sind des Weiteren die Ausführungen, welche der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 1996 (- 13 S 2408/95 -, EZAR 214 Nr. 5; vom Verwaltungsgericht auf Seite 4 oben des Beschlussabdruckes aus JURIS zitiert) gemacht hat.
  • OVG Bremen, 22.06.1998 - 1 BB 129/98

    Befristete Aufenthaltserlaubnis; Sofortige Vollziehung; Öffentliches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 2888/00
    Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62) wird verschiedentlich (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 22.6.1998 - 1 BB 129/98 -, JURIS m.w.N.) folgendes entnommen: Wird einem Ausländer eine bereits erteilte (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung verkürzt, kann sich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Aufforderung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht allein schon aus der offensichtlichen Begründetheit des Bescheides ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

    Der Beklagte ist zunächst allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass ein Widerruf der unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse hier nicht schon deswegen ausscheidet, weil den Klägern sofort ein dem entzogenen Recht gleichwertiger unbefristeter Aufenthaltstitel aus asylunabhängigen Rechtsgründen - und ohne Anrechnung asylbezogener Aufenthalts- und Bleiberechte - zu erteilen gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275 ff. = InfAuslR 2003, 324 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.02.2006 - 11 S 1066/05 -, Juris, und vom 16.10.1996 - 13 S 2408/95 -, EzAR 214 Nr. 5; ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.09.2000 - 1 M 2888/00 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 11 S 1066/05

    Zum Prüfprogramm und zu den Ermessenskriterien beim Widerruf einer asylbezogenen

    Der Beklagte hat zunächst richtig erkannt, dass ein Widerruf wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) dann von vornherein nicht in Betracht kommt - das Widerrufsermessen mithin auf ein Widerrufsverbot beschränkt ist -, wenn der Ausländer unabhängig von seiner (entfallenen) Asylberechtigung einen Anspruch auf ein dem entzogenen Recht gleichwertiges Aufenthaltsrecht hat, sei es, dass ihm ein solches Aufenthaltsrecht schon bei Zuerkennung der Asylberechtigung zustand und lediglich überlagert war oder dass ihm jedenfalls im Zeitpunkt des Widerrufs ein Anspruch auf ein solches Aufenthaltsrecht aus anderen - asylunabhängigen - Rechtsgründen zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275 ff. = InfAuslR 2003, 324 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1996 - 13 S 2408/95 -, EzAR 214 Nr. 5; ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.09.2000 - 1 M 2888/00 -, Juris).
  • VG Göttingen, 01.11.2006 - 3 A 33/05

    D (A), Widerruf, Niederlassungserlaubnis, Ermessen, eigenständiges

    Die Beklagte ist zunächst allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass ein Widerruf der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hier nicht schon deswegen ausscheidet, weil der Klägerin sofort ein dem entzogenen Recht gleichwertiger unbefristeter Aufenthaltstitel aus asylunabhängigen Rechtsgründen zu erteilen gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275 ff. = InfAuslR 2003, 324 ff.; VGH Mannheim, Urteile vom 22.02.2006 - 11 S 1066/05 -, Juris, und vom 16.10.1996 - 13 S 2408/95 -, EzAR 214 Nr. 5; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2000 - 1 M 2888/00 -, Juris).
  • VG Hamburg, 27.10.2003 - 22 VG 3846/03

    Widerruf der Aufenthaltsbefugnis wegen Verbesserung der politischen Verhältnisse

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass an die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Maßnahmen, durch die eine bereits erteilte (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung verkürzt wird, hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, 3. Kammer des zweiten Senats, Beschl. v. 25.01.1996, AuAS 1996, 62; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.03.1997 ­ OVG Bs VI 233/96 ­; BayVGH, Beschl. v. 24.03.1999, AuAS 1999, 170; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.09.2000 ­ 1 M 2888/00 ­ juris).
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